Guten Tag,
ein Mitarbeiter von uns ist leider verstorben.
Nun möchten wir die Lohnansprüche und die Urlaubsabgeltung an die Erbin auszahlen.
Wir haben die Erbin in unserem Lohnprogramm angelegt.
Rechnen diese nach den Lohnsteuermerkmalen der Erbin ab, ohne jedoch eine ELStAM-Anmeldung zu generieren.
Unsere Fragen sind:
- Müssen wir eine SV-Anmeldung und SV-Abmeldung machen, oder welche SV-Meldung erhält die AOK, damit diese die zugeflossenen Beiträge der Erbin zuordnen kann.
- Mit wie vielen SV-Tagen rechnen wir die Erbin ab? 30 Tage?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen