Sehr geehrtes Expertenteam,
unsere Auszubildende befindet sich im Beschäftigungsverbot und wird anschließend in Elternzeit (ab 01/27) gehen. Somit kann der angefallene Jahresurlaub für dieses Jahr nicht mehr gewährt werden. Sie wird während der Elternzeit ihre Abschlussprüfung (im nächstes Jahr 04/27) ablegen und dann bei Bestehen aus unserem Unternehmen austreten. Wann muss der Jahresurlaub ausgezahlt werden?
Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe.