Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Auszahlung Urlaubstage

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    unsere Auszubildende befindet sich im Beschäftigungsverbot und wird anschließend in Elternzeit (ab 01/27-10/27) gehen. Somit kann der angefallene Jahresurlaub für dieses Jahr nicht mehr gewährt werden. Sie wird während der Elternzeit ihre Abschlussprüfung (ca. 04/27) ablegen und dann bei Bestehen aus unserem Unternehmen austreten. Wann muss der Jahresurlaub ausgezahlt werden?

    Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe.

  • 02
    RE: Auszahlung Urlaubstage

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
      
    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihre Frage im Themengebiet „Arbeitsrecht“ oder „Steuerrecht“ eingestellt wurde. Wir haben Ihre Anfrage daher in die Rubrik „Arbeitsrecht“ verschoben, so dass Sie eine Antwort aus dem Bereich Arbeitsrecht erhalten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Auszahlung Urlaubstage

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Der Urlaub muss bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses abgegolten werden. Das heißt, in Ihrem Fall bei Bestehen der Abschlussprüfung im April 2027.


    Das Ausbildungsverhältnis endet auch während der Elternzeit mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 04
    RE: Auszahlung Urlaubstage

    Herzlichen Dank für Ihre Hilfe. Verhält sich der Fall auch so bei der Auszahlung von Überstunden?

  • 05
    RE: Auszahlung Urlaubstage

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Für die Auszahlung von Überstunden kommt es zunächst auf die zugrunde liegende Regelung an. Wenn diese zu einem bestimmten Zeitpunkt auszubezahlen sind, muss dieser beachtet werden. Ansonsten sind die Überstunden ebenfalls spätestens mit Beendigung des Ausbildungsverhältnisses zu vergüten.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Fachexperte Arbeitsrecht


     

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