Ein Arbeitnehmer ist am 04.04.2021 verstorben. Seit dem 10.08.2020 war er im Krankengeldbezug.
Es sollten 30 Tage Urlaub abgegolten werden und 457 Überstunden(als Einmalzahlung) ausgezahlt werden. Da einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, das nach Beendigung oder bei Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt wird, dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres zuzuordnen ist, auch wenn dieser nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist, wurde für die Auszahlung der Monat 04/2021 gewählt und das Gesamtbrutto sv-frei abgerechnet.
Wurden die Überstunden korrekt abgerechnet oder hätte man die Nachzahlung dem Monat 08/2020 zuordnen müssen?