Sehr geehrte Damen und Herren,
es kommt jetzt immer häufiger vor, das Riester-Verträge zur Auszahlung kommen.
Wie ist die Rentenzahlung sv-rechtlich zu beurteilen, wenn der Arbeitnehmer noch nicht Altersvollrentner ist, sondern die Zahlungen z.B. mit dem 60. Lebensjahr beginnen.
M.E. sind die Zahlungen dann KV- und PV-pflichtig.
Anders würde es sein, wenn die Auszahlung der Riester-Rente erst mit dem 67. Lebensjahr beginnt - dann sv-frei.
Stimmt das so?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüssen
birgit zahn