Sehr geehrte Damen und Herren,
wäre was zu beachten wenn im laufenden Arbeitsverhältnis (keine Kündigung) eine Auszahlung vom eingesammelten Arbeitszeitkonto z.B 1.000 € an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden soll (keine Tarifbindung) ?
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wäre was zu beachten wenn im laufenden Arbeitsverhältnis (keine Kündigung) eine Auszahlung vom eingesammelten Arbeitszeitkonto z.B 1.000 € an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden soll (keine Tarifbindung) ?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Arbeitsrechtlich sind bei der Vergütung von Guthaben auf einem Arbeitszeitkonto keine Besonderheiten zu beachten.
Sie müssen natürlich die zugrunde liegenden vertraglichen Regelungen beachten. Zum Teil ist geregelt, dass bei der Auszahlung eines Stundenguthabens entweder generell oder, wenn die Stunden über einen bestimmten Zeitraum hinweg nicht in Freizeit ausgeglichen werden konnten, ein Zuschlag zu zahlen ist.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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