Sehr geehrtes Expertenteam,
ich habe eine Frage zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung bei einem privat krankenversicherten Arbeitnehmer.
Ein Arbeitnehmer ist aktuell wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) versicherungsfrei und privat krankenversichert.
Geplant ist, dass dieser Arbeitnehmer in vier aufeinanderfolgenden Kalendermonaten jeweils zwei Wochen unbezahlten Urlaub nehmen möchte. In den betreffenden Monaten erhält er somit nur anteilig Arbeitsentgelt; das Arbeitsverhältnis besteht unverändert fort.
Meine Fragen hierzu:
Ist für die Beurteilung der Krankenversicherungspflicht auf das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt im Rahmen einer Prognose abzustellen, wobei die im Voraus geplanten unbezahlten Urlaubszeiten zu berücksichtigen sind oder ist auf das Entgelt ohne die einmalige (viermalige) Reduzierung abzustellen?
Führt diese geplante, wiederkehrende Reduzierung des Arbeitsentgelts dazu, dass die JAEG als nicht überschritten gilt und damit Krankenversicherungspflicht in der GKV eintritt?
Oder handelt es sich hierbei um vorübergehende Entgeltminderungen, die den bestehenden Status der Versicherungsfreiheit nicht beeinflussen?
Falls Krankenversicherungspflicht eintreten sollte: Ab welchem Zeitpunkt wäre diese anzunehmen und bestünde in diesem Fall die Möglichkeit einer Befreiung von der Versicherungspflicht, um weiterhin in der PKV zu verbleiben?
Zusätzlich bitte ich um eine Einordnung zum Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung:
Ist der Arbeitgeberzuschuss zur PKV in Monaten mit anteiligem Entgelt (aufgrund unbezahlten Urlaubs) in voller Höhe zu gewähren,
oder ist der Zuschuss anteilig entsprechend den tatsächlich vergüteten Arbeitstagen bzw. dem gezahlten Arbeitsentgelt zu kürzen?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und die fachliche Bewertung.