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  • 01
    Ausweiskopie als Nachweis für das Stiefkindschaftsverhältnis anstatt einer Meldebescheinigung

    Guten Tag,


    in den grundsätzlichen Hinweisen zur Differenzierung der Beitragssätze in der Pflegeversicherung nach Anzahl der Kinder und Empfehlungen zum Nachweis der Elterneigenschaft vom 31. März 2025 wird als Nachweis für das Stiefkindschaftsverhältnis folgendes vorgeschlagen:


    ➢ Heiratsurkunde oder Nachweis über die Eintragung einer Lebenspartnerschaft und eine

    Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder einer anderen für

    Personenstandsangelegenheiten zuständigen Behörde oder Dienststelle, dass das Kind als

    wohnhaft im Haushalt des Stiefvaters oder der Stiefmutter gemeldet ist oder war (vgl.

    Haushaltsbescheinigung oder Familienstandsbescheinigung für die Gewährung von Kindergeld -

    Vordrucke der BA zur Erklärung über die Haushaltszugehörigkeit von Kindern und für

    Arbeitnehmer, deren Kinder im Inland wohnen)

    ➢ Feststellungsbescheid des Rentenversicherungsträgers, in dem Kindererziehungs- und

    Kinderberücksichtigungszeiten ausgewiesen sind

    ➢ Meldung des Rentenversicherungsträgers im KVdR-Meldeverfahren, aus der

    Kindererziehungsleistungen hervorgehen

    ➢ Einkommensteuerbescheid (Berücksichtigung eines oder eines halben Kinderfreibetrages)

    ➢ Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale aus der ELStAM-Datenbank (Eintrag eines

    oder eines halben Kinderfreibetrages)

    ➢ Bescheinigung des Finanzamtes für den Lohnsteuerabzug in Ausnahmefällen (Eintrag eines oder

    eines halben Kinderfreibetrages)


    Bei uns ist nun mehrfach die Frage aufgetreten, ob eine Kopie des Stiefkindausweises mit der selben Meldeanschrift als Ersatz für die Meldebescheinigung dienen kann. Wir haben dies erst einmal akzeptiert, möchten jedoch prüfungssichere Unterlagen bereithalten und bitten daher um eine kurze Rückmeldung.

    Vielen Dank und allen einen schönen dritten Advent

  • 02
    RE: Ausweiskopie als Nachweis für das Stiefkindschaftsverhältnis anstatt einer Meldebescheinigung

    Guten Tag,
     
    nach unserer Einschätzung ist die Ausweiskopie als Nachweis der Aufnahme in den gemeinsamen Haushalt ausreichend.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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