Sehr geehrtes Experten-Team,
wir haben einen Mitarbeiter, dessen Krankengeldbezug über die Krankenkasse endet zum 04.08.2024. Der Mitarbeiter wurde bisher im Krankengeldbezug im Lohnabrechungsprogramm belassen. Der Urlaubsanspruch wurde bis zum 04.08.2024 angepasst. Mit einem Schreiben vom 22.07.24 der Krankenkasse des Mitarbeiters wurde uns mitgeteilt, dass die Krankenkasse, die Krankengeldzahlung mit dem 04.06.2024 beendet hat. Begründung: Zuerkennung der Rente wegen voller Erwerbsminderung zum 01.08.2023. Muss man den Mitarbeiter jetzt zum 31.07.2023 austreten lassen oder zum 04.06.2024 oder zum 04.08.2024 oder ist der Mitarbeiter bis zum heutigen Tage (06.08.2024) trotzdem noch bei uns beschäftigt, bis ein Aufhebungsvertrag die Beschäftigung beendet?