Expertenforum - Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung

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  • 01
    Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung

    Sehr geehrtes Team,

    ich habe eine Mitarbeiterin, die bei uns beschäftigt ist und deren Ehemann ebenfalls bei uns beschäftigt war und verstorben ist. Nun haben wir der Ehefrau ein Sterbegeld lt. Tarifvertrag bezahlt. Die Lohnabrechnung als Mitarbeiterin läuft über einen anderen Gehaltslauf als die Lohnabrechnung des verstorbenen Ehemannes, das heißt, ich habe jetzt zwei Lohnkonten für diese Mitarbeiterin. Einmal das Lohnkonto für die Gehaltszahlungen und einmal das Lohnkonto für die Sterbegeldzahlung. Es war auch notwendig, ein zweites Lohnkonto für die Sterbegeldzahlung zu eröffnen, da ansonsten, lt. unserem Lohnabrechnungsprogramm keine korrekte Zahlung des Sterbegeldes möglich ist (hinsichtlich Kennzeichnung Versorgungsbezug).

    Nun musste ich feststellen, dass für die Sterbegeldzahlung keine elektronische Lohnsteuerbescheinigung durch das Programm erzeugt wurde. Die Ursache kann nicht nachvollzogen werden, da wir vor einigen Jahren bereits einen gleichen Fall wie diesen hatten. Da hat es auch mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit der Sterbegeldzahlung als Versorgungsbezug geklappt.

    Was müssen wir nun veranlassen?

    Vielen Dank.

    Freundliche Grüße

  • 02
    RE: Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    das geschilderte Problem ist leider nur abhängig von der jeweils eingesetzten Software, ggf. durch Rückfrage beim Anbieter lösbar.


    Teils finden sich in der Konfiguration Voreinstellungen, die geändert werden müssen (z.B. voreingestellte Option "keine Lohnsteuerbescheinigung erstellen"). Teilweise ist die nachträgliche und manuelle Erstellung der Bescheinigung in separaten Programmschritten möglich, die wiederum beim Anbieter zu erfragen sind.


    Ist über die eingesetzte Software keine Lohnsteuerbescheinigung zu erzeugen, könnte noch überlegt/geprüft werden, die (zweite) Lohnsteuerbescheinigung direkt über "Mein Elster" zu generieren und an die Finanzverwaltung zu übertragen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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