Hallo, anbei die Frage zu der steuerfreien Verpflegungsmehraufwendungen (Abwesenheit Wohnung/Arbeit):
Wenn ein Mitarbeiter aus Kroatien (hat auch Anschrift z.B. in Kroatien) im Unternehmen die Arbeit beginnt (in München auf diversen Baustellen) und in einer Firmenwohnung des Arbeitgebers (z.B. in Nürnberg oder München - weil Baustellen auch in München oder Nbg. sind) untergebracht ist, wie ist dann mit der Auslöse umzugehen? Zählt die Entfernung nach Kroation für die Abwesenheit (W/A) oder zählt die Abwesenheit von der Firmenwohnung (diese ist z.B. in München). In diesem Fall wären dann nur die 14 Euro st/sv-frei? Von hier tritt der AN täglich seine Fahrt zu den Baustellen oder auch in die Firma (um Material zu holen) an.
Muss der AN in Deutschland einen Wohnsitz (z.B. in dieser Firmenwohnung) anmelden (z.B. weil er eine Steuer-Ident-Nummer benötigt) oder eventuell sogar, weil es der Gesetzgeber so möchte?
Was ist, wenn er bereits eine Steuer-Ident-Nummer hat und der Fall auch so liegt (MA aus Kroation, fährt z.B. jede zweite Woche nach Hause, in Firmenwohnung AG (mit weiteren Kollegen) untergebracht - ohne Zuzahlung.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung.
MfG
Lohnbuchhaltungts