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  • 01
    Auslagenersatz

    Sehr geehrte Damen und Damen,


    unserer Mitarbeiter hat ein Dienstfahrzeug Elektro und dafür das er nicht an den Ladestationen am Haus lädt, soll er einen Auslagenersatz bekommen. Dürfen wir diesen steuerfrei abrechnen? Der Betrag soll in Höhe von 35 Euro sein. Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: Auslagenersatz

    Also der AN verzichtet an einer betrieblichen Ladeeinrichtung zu laden und dafür soll er einen Auslagenersatz bekommen.

  • 03
    RE: Auslagenersatz

    Sehr geehrte Fragesteller,


    in der geschilderten Konstellation kommt die steuerfreie Aufwandserstattung nach § 3 Nr. 50 EStG in Betracht. Allerdings müssten dafür grundsätzlich Aufzeichnungen über den tatsächlichen Aufwand (Menge des geladenen Stroms und damit verbundene Kosten) erfolgen. Die Finanzberatung erlaubt pauschalen Auslagenersatz (ohne gesonderte Nachweise der tatsächlichen Ladekosten) für Dienstwagen (nur Pkw) in Höhe von monatlich EUR 30,00 bei Elektrofahrzeugen und EUR 15,00 bei Hybridfahrzeugen, sofern eine zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber besteht. Fehlt eine solche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber, erhöhen sich die Pauschalen auf monatlich EUR 70,00 für Elektrofahrzeuge und EUR 35,00 für Hybridfahrzeuge. Die genannten Pauschalbeträge sind im BMF-Schreiben vom 29.09.2020, Textziffer 24, zunächst für den Zeitraum bis zum 31.12.2030 vorgesehen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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