Expertenforum - Ausländische Praktikanten - SV-rechtliche Beurteilung

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  • 01
    Ausländische Praktikanten - SV-rechtliche Beurteilung

    ich habe eine Fachfrage zum Thema Beschäftigung von ausländischen Praktikanten.


    Wir ermöglichen einem spanischen Studenten ein 6- monatiges freiwilliges Praktikum, welches über Erasmus organisiert wird.

    Der Student soll ein monatliches Entgelt von 1000,-- bekommen. Es handelt sich nicht um ein vorgeschriebenes Praktikum.


    Können sie mir weiterhelfen, wie hier die sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben sind?

  • 02
    RE: Ausländische Praktikanten - SV-rechtliche Beurteilung

    Hallo AlexanderT,

    Personen, die während der Dauer eines Studiums als ordentliche Studierende ein freiwilliges Praktikum mit Entgelt ableisten, gelten aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht als „normal“ beschäftigte Arbeitnehmer. Dies gilt auch für Personen, die in einer ausländischen Universität (z.B. in Spanien) immatrikuliert sind und in Deutschland im Rahmen des „Erasmus-Programms“ ein freiwilliges Praktikum ableisten.

    Daher unterliegt in Ihrem Fall das Praktikum unter Berücksichtigung der Regelungen des Übergangsbereichs der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht (Beitragsgruppenschlüssel „1111“; Personengruppenschlüssel „101“), sofern die wöchentliche Arbeitszeit mehr als 20 Stunden beträgt.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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