ich habe eine Fachfrage zum Thema Beschäftigung von ausländischen Praktikanten.
Wir ermöglichen einem spanischen Studenten ein 6- monatiges freiwilliges Praktikum, welches über Erasmus organisiert wird.
Der Student soll ein monatliches Entgelt von 1000,-- bekommen. Es handelt sich nicht um ein vorgeschriebenes Praktikum.
Können sie mir weiterhelfen, wie hier die sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben sind?