Expertenforum - Ausländische Firma mit Mitarbeiterin in D

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  • 01
    Ausländische Firma mit Mitarbeiterin in D

    Liebes Expertenteam,


    als Lohnabrechnungsfirma sollen wir für ein Unternehmen aus Österreich, das schnell expandiert und auf dem deutschen Markt vertreten sein will, die Lohnabrechnung einer Mitarbeiterin mit Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland abrechnen. Die Mitarbeiterin soll sich vorwiegend im deutschen Raum (95% Deutschland, Rest Österreich/Schweiz) um die Kundenakquise und Marktanalyse kümmern, hat aber keine Befugnis Verträge abzuschließen. Schätzungsweise wird sie zu ca. 30% im Homeoffice in Deutschland arbeiten, der Rest sind Reisen/Besuche bei Kunden in der DACH Region (siehe Klammer oben). Unsere Frage ist: begründet die österreichische Firma eine Betriebstätte in Deutschland mit allen Konsequenzen wie Gewerbeanmeldung/Steuerliche Erfassung. Wenn nein, wie wird die Steuer auf den Lohn abgeführt?

     

  • 02
    RE: Ausländische Firma mit Mitarbeiterin in D

    Sehr geehrter Fragesteller,


    lohnsteuerlich ist die Mitarbeiterin (bei Ansässigkeit in Deutschland und Tätigkeit überwiegend in Deutschland) gemäß Art. 15 Abs. 1 des DBA Deutschland-Österreich hierzulande einkommens- und lohnsteuerpflichtig.


    Zur weiteren Frage betreffend die eventuelle Begründung einer Betriebstätte in Deutschland ist auf das BMF-Schreiben vom 05.02.2024 (Dok. 2023/1122582) mit Änderung des AEAO zu § 12 Ziff. 4 zu verweisen: Danach begründet "die Tätigkeit eines Arbeitnehmers in dessen häuslichem Homeoffice ... in der Regel keine Betriebsstätte des Arbeitgebers". Dies gilt (a.a.O.) auch abkommensrechtlich für die Beurteilung nach DBA.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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