Sehr geehrte Damen und Herren,
einer unser tschechischen AN ist zum wiederholten Mal von einem tschechischem Arzt krankgeschrieben worden. Wie kann ich überprüfen lassen, ob es anrechenbare Vorerkrankungen gibt?
Freundliche Grüße
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Sehr geehrte Damen und Herren,
einer unser tschechischen AN ist zum wiederholten Mal von einem tschechischem Arzt krankgeschrieben worden. Wie kann ich überprüfen lassen, ob es anrechenbare Vorerkrankungen gibt?
Freundliche Grüße
Sehr geehrte Frau Schmidt,
der erkrankte Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet (lt. Entgeltfortzahlungsgesetz) schnellstmöglich die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse des Aufenthaltsortes dem Arbeitgeber mitzuteilen.
Eine ausländische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat grds. den gleichen Beweiswert wie ein in Deutschland ausgestelltes Attest. Voraussetzung hierfür ist, dass die ausländische Bescheinigung den deutschen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften entspricht.
Stellt der Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, so ist diese vom Versicherten an die deutsche Krankenkasse zu übermitteln. Das Verfahren der eAU greift bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus dem Ausland nicht.
Sie haben die Möglichkeit die Vorerkrankungen per Datenträgeraustausch (DTA) bei der zuständigen Krankenkasse anzufragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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