Expertenforum - Ausgleichzahlung an die DRV

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  • 01
    Ausgleichzahlung an die DRV

    Hallo,

    der AG beteiligt sich in Höhe von 15 Tsd. € brutto an dem Ausgleich der Rentenminderung, die dem AN nach Maßgabe der Auskunft der DRV entsteht. Die Hälfte dieser Zahlung ist steuerfrei und das Rest steuerpflichtig, aber wie sieht das mit den SV-Beiträgen aus, ist diese Zahlung voll beitragsfrei?

    Vielen Dank im Voraus für die Antwort!

  • 02
    RE: Ausgleichzahlung an die DRV

    Guten Tag,
     
    wenn Arbeitnehmer vor Erreichen des regulären Rentenalters in Rente gehen, mindert der Rentenversicherungsträger die monatliche Rente dauerhaft. Durch Sonderzahlungen an die Rentenversicherung kann der Arbeitnehmer diese dauerhafte Minderung der Altersrente abmildern oder vermeiden.
     
    Der Arbeitgeber kann sich an dieser Sonderzahlung beteiligen oder sie ganz übernehmen. In diesem Fall sind 50 % der insgesamt geleisteten zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge steuerfrei und beitragsfrei (§ 3 Nr. 28 EStG und § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV). Wenn der Arbeitgeber über die Hälfte der Ausgleichsbeträge übernimmt, gilt: Der Betrag, der 50 % der Beiträge übersteigt, ist steuerpflichtig aber SV-frei.
     
    Wird eine Abfindungszahlung wegen der Beendigung der Beschäftigung zweckgebunden für eine Ausgleichszahlung gewährt, kann der Beitrag sogar in voller Höhe beitragsfrei gewährt werden, da diese den Entschädigungen für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten aufgrund des Verlusts des Arbeitsplatzes gleichzusetzen sind.
     
    Zusammenfassend ist festzuhalten, dass grundsätzlich die Hälfte der Sonderzahlung beitragsfrei ist. Darüber hinaus ist bei Ausgleichzahlungen im Rahmen einer Abfindungsregelung sogar der volle Betrag beitragsfrei in der Sozialversicherung.
     
    Mit Freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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