Zur Berechnung des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts habe ich folgende Frage:
Im Dezember wird bei uns im TVöD ein Einmalbezug (Leistungsprämie) gezahlt. Nun hat sich eine Beschäftigte für den 05.12.2024 "Kindkrank" gemeldet. Ich vergleiche nun das Brutto sowie auch das Netto mit Wegfall und ohne Wegfall im Dezember. Muss ich hier eine fiktive Berechnung ohne Einmalzahlung vornehmen oder kann ich diese in der Berechnung mit einfließen lassen? Das Verhältnis Brutto oder Netto bleibt gleich. Mein Problem ist hier nur, dass sich beim Löschen der Einmalzahlung der zu verbeitragende Hinzurechnungsbetrag (TVöD / Zukunftssicherung) reduziert und somit auch das fiktive Netto sich verändert. Ich bin mir nun nicht sicher welcher Weg der Richtige ist.