Expertenforum - Aufwandsentschädigung und privatversicherter Arbeitnehmer

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  • 01
    Aufwandsentschädigung und privatversicherter Arbeitnehmer

    Guten Tag,

    ein neu gewählter ehrenamtlicher Ortsbürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung, die mit einem Betrag von monatlich 733 € steuer- und sozialversicherungspfllchtig ist. Der Betroffene arbeitet als Arbeitnehmer in einem Hauptberuf und ist wegen Überschreitens der JAEG in der KV nicht versicherungspflichtig und privat krankenversichert. Beiträge zur AV müssen ehrenamtliche Ortsbürgermeister nicht zahlen. Wie ist hier die Personen- und Beitragsgruppe? Muss die Ortsgemeinde einen Arbeitgeberzuschuss zur KV und PV zahlen?

  • 02
    RE: Aufwandsentschädigung und privatversicherter Arbeitnehmer

    Hallo personalamt02,

    in Ihrem Fall findet der Beitragsgruppenschlüssel „0100“ in Verbindung mit dem Personengruppenschlüssel „101“ Anwendung. Arbeitnehmer, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und privat krankenversichert sind, erhalten nach § 257 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V von ihrem Arbeitgeber als Beitragszuschuss den Betrag, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Arbeitnehmers als Beitragsanteil zu tragen hätte. Für die Pflegeversicherung gilt § 61 SGB XI.
     
    Demzufolge besteht ein Anspruch auf einen Beitragszuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
     
    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     
     

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