Guten Tag,
ein neu gewählter ehrenamtlicher Ortsbürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung, die mit einem Betrag von monatlich 733 € steuer- und sozialversicherungspfllchtig ist. Der Betroffene arbeitet als Arbeitnehmer in einem Hauptberuf und ist wegen Überschreitens der JAEG in der KV nicht versicherungspflichtig und privat krankenversichert. Beiträge zur AV müssen ehrenamtliche Ortsbürgermeister nicht zahlen. Wie ist hier die Personen- und Beitragsgruppe? Muss die Ortsgemeinde einen Arbeitgeberzuschuss zur KV und PV zahlen?