Guten Tag,
ein ehrenamtlicher Ortsbeigeordneter, Ehrenbeamter einer deutschen Gemeinde mit Wohnsitz in Deutschland, mit einer monatlichen Aufwandsentschädigung von 446,00 €, von denen 250 € steuer- und sozialversicherungsfrei sind und 196 € der Steuerpflicht unterliegen, arbeitet hauptberuflich in Luxemburg. Von der DVKA, Bonn, wurde mitgeteilt, dass die sozialversicherungsrechtlich die Vorschriften von Luxemburg anzuwenden sind. Mithin können wir ihn nicht als Minijobber bei der Minijobzentrale anmelden. Können wir die 196,00 € pauschal versteuern. Wenn ja , mit wie viel Prozent?