Guten Tag liebes Expertenteam,
sind bei ATZ-Fällen die Aufstockungsbeträge in der Zeit zwischen dem frühestmöglichen Rentenbeginn und Erreichen der Regelaltersgrenze steuer- und sozialversicherungspflichtig?
Oder werden die Aufstockungsbeträge steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt?
Freundliche Grüße