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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Aufstockungsbeträge steuer- und sozialversicherungspflichtig

    Guten Tag liebes Expertenteam,

    sind bei ATZ-Fällen die Aufstockungsbeträge in der Zeit zwischen dem frühestmöglichen Rentenbeginn und Erreichen der Regelaltersgrenze steuer- und sozialversicherungspflichtig?

    Oder werden die Aufstockungsbeträge steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt?


    Freundliche Grüße

  • 02
    RE: Aufstockungsbeträge steuer- und sozialversicherungspflichtig

    Sehr geehrter Fragesteller,


    nachfolgend dürfen die steuerrechtlichen Aspekte Ihrer Fragen beantworten und für die SV-Themen auf die Fachexperten Sozialversicherung verweisen.


    Bei Erfüllung der Voraussetzungen für Altersteilzeit sind die Aufstockungsbeträge nach § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. g EStG).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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