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  • 01
    Aufstockung Rentenversicherung bei Minijob

    Guten Tag,

    eine Beschäftigte (Hausfrau) hat bei Arbeitgeber A einen Minijob mit monatlich 100 €, den sie aufstockt und zahlt demnach dort den Differenzbetrag von derzeit 17,55 € zum Mindestbeitrag von 32,55 €. Nun hat sie bei uns (Arbeitgeber B) einen weiteren Minijob mit monatlich 400 € brutto und zahlt bei uns derzeit 3,6 % von diesen 400 € als Aufstockung. Muss sie bei Arbeitgeber A Bescheid geben, damit sie dort dann auch nur noch 3,60 € zahlt anstatt 17,55 € oder verbleibt es bei Arbeitgeber A bei den 17,55 €, was wohl nicht der Fall sein dürfte. Müssen wir sie als "Mehrfachbeschäftigte" anmelden?

  • 02
    RE: Aufstockung Rentenversicherung bei Minijob

    Hallo personalamt02,

    für die Berechnung der Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung ist bei geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen als Mindestbeitragsbemessungsgrundlage in Höhe von 175,00 € pro Kalendermonat zugrunde zu legen.

    Für Personen, die mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausüben, sind die Arbeitsentgelte für die Prüfung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage aus allen Beschäftigungen zusammenzurechnen.

    Diese sich aus den aktuellen Geringfügigkeits-Richtlinien ergebende Regelung hat nach unserem Verständnis zur Folge, dass zum Zeitpunkt der Mehrfachbeschäftigung und des sich daraus resultierenden Überschreitens der Mindestbemessungsgrundlage bei der Ermittlung des Pflichtbeitrages bei Arbeitgeber A nur noch aus 100,00 € zu erfolgen hat.

    Zu beachten ist hierbei, dass eine Kennzeichnung der Mehrfachbeschäftigung im Meldeverfahren nach der DEÜV weggefallen ist. Inwieweit darüber hinaus eine solche Schlüsselung im Entgeltabrechnungsprogramm notwendig ist, sollte mit dem Softwareanbieter abgestimmt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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