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kann ein Mitarbeiter sein privates Elektro-Fahrzeug bei sich zuhause aufladen und für die Aufladestation/für den Stromverbrauch vom Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss/Betrag hierfür erhalten?
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Guten Tag,
kann ein Mitarbeiter sein privates Elektro-Fahrzeug bei sich zuhause aufladen und für die Aufladestation/für den Stromverbrauch vom Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss/Betrag hierfür erhalten?
Sehr geehrter Fragesteller,
die Aufwendungen können vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden, sofern die Höhe konkret nachgewiesen ist (z.B. über gesonderten Zähler für einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten).
Alternativ erlaubt die Verwaltung steuerfreie Erstattung von monatlich 30 Euro (falls zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber vorhanden) bzw. 70 Euro (falls keine Lademöglichkeit beim AG vorhanden). Für Hybrid-Fahrzeuge gelten jeweils hälftige Beträge (BMF-Schreiben 29.09.2020).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht
Guten Tag,
herzlichen Tag für die Antwort.
Das gilt auch, wenn das ein rein privates E-Fahrzeug ist? Und kein Dienstwagen, welcher für Privat- und Dienstfahren genutzt wird.
Sehr geehrter Fragesteller,
herzlichen Dank für den Hinweis auf das Missverständnis. Die Ausführungen betreffen das Aufladen von privat genutzten Dienstfahrzeugen.
Bei Fahrzeugen im Arbeitnehmer-Eigentum ist nur der Ladevorgang beim Arbeitgeber (nach § 3 Nr. 46 EStG) steuerfrei.
Beim Aufladen im Arbeitnehmer-Haushalt gehören die entstehenden Kosten zur privaten Lebensführung und sind nicht steuerfrei erstattbar. Möglich wäre nur die steuerfreie Überlassung betrieblicher Ladevorrichtungen (z.B. Wallboxen). Voraussetzung ist jedoch, dass die Ladevorrichtung selbst durchgehend im Eigentum des Arbeitgebers verbleibt. (Der Steuervorteil betrifft also nur die Nutzungsmöglichkeit.) Einbauaufwand etc. wäre ggf. wieder - ohne Privilegierungen - arbeitnehmerseits zu tragen.
Abgesehen von den heimischen Lademöglichkeiten kann im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze der Arbeitgeber eine Ladekarte für Stromanbieter bis maximal EUR 50 monatlich dem Arbeitnehmer steuerfrei bereitstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht
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