Ein AN (Vergütungsbestandteile: lediglich Gehalt, keine Einmalzahlungen) mit BGS: 1111 erhielt ab 06/022 eine Gehaltserhöhung auf 5.400 €/ Monat (5.400 x 12 = 64.800)
Am 12.01.2023 wurde mit diesem AN eine weitere Gehaltserhöhung mit Wirksamkeit ab 01.01.2023 vereinbart und zwar auf 5.800 €/Monat (5.800 x 12 = 69.600). Die Fälligkeit des Gehalts ist stets der Monatsletzte des laufenden Monats.
Ist dieser AN auf Grund der Gehaltserhöhung ab 01.01.2023 als freiwillig Versicherter in der KV bzw. Privatversicherter zu schlüsseln?