Hallo Expertenteam,
das lfd. monatliche sv-pflichtige Entgelt eines Mitarbeiters liegt bei 1472,38 Euro und somit im Übergangsbereich. Die Beitragsgruppe war in der Jahresmeldung 2023 die 3111 und die Personengruppe 103.
Die in der Jahresmeldung angegebenen 31.118,64 Euro sind die RV-Beitragsbemessungsgrenze im Rahmen der Altersteilzeit zusätzlich 80 % der beitragspflichtigen Einnahmen) für die Beitragsberechnung des Arbeitgebers.
Ich bitte mir mitzuteilen, ob der Übergangsbereich für Altersteilzeitbeschäftigte in der Freistellungsphase nicht gilt, wenn der Arbeitgeber fiktiv auf zusätzlich beitragspflichtige Einnahmen Rentenversicherungsbeiträge abführen muss.
Vielen Dank