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  • 01
    Arzt mit ÄV-Rentenbezug

    Hallo,


    wir möchten einen älteren Arzt (Jahrgang 1955) für 1 Jahr beschäftigen mit einem Verdienst von ca. 5.000€ monatlich. Er bezieht bereits seit etlichen Jahren eine Rente der Ärzteversorgung/Nds.

    Ist er in dieser Konstellation zu melden mit BGR 3321 und PGR 119? Oder etwa mit BGR 112 und PGR 101?


    Für einen Hinweis wären wir dankbar.


    MfG

  • 02
    RE: Arzt mit ÄV-Rentenbezug

    Hallo L_G_2025,
     
    davon ausgehend, dass der einzustellende Arzt gesetzlich krankenversichert ist, lautet hier der Beitragsgruppenschlüssel „3321“ (Personengruppenschlüssel „119“).
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam  
     

  • 03
    RE: Arzt mit ÄV-Rentenbezug

    Hallo,


    Danke für die rasche Rückmeldung:

    Der Arzt war wohl stets (und so auch gegenwärtig) privatversichert. Dann müsste gelten:

    Beitragsgruppenschlüssel „1121“ (Personengruppenschlüssel „101“).


    Dem ist so? Für kurze Replik dankbar.


    MfG

  • 04
    RE: Arzt mit ÄV-Rentenbezug

    Hallo L_G_2025,
     
    nach § 6 Abs. 3a Sozialgesetzbuch (SGB) V bleiben Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres dem Grunde nach krankenversicherungspflichtig werden, versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Krankenversicherungspflicht nicht gesetzlich krankenversichert waren. Weitere Voraussetzung hierfür ist auch, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit krankenversicherungsfrei, von der Krankenversicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5  SGB V als hauptberuflich selbständig Tätige nicht krankenversicherungspflichtig waren.
     
    Da der privat krankenversicherte einzustellende Arzt bereits das 55. Lebensjahr vollendet hat und demzufolge nicht mehr der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht unterliegt, lautet hier der Beitragsgruppenschlüssel „0320“ (Personengruppenschlüssel „119“).
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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