Sehr geehrtes Experten-Team,
wir haben immer wieder Ärzte beschäftigt, die im Bereich SAPV tätig sind. Dazu habe ich zwei Fragen:
1. Ist der Beurteilung in den Zweigen der Sozialversicherung so vorzunehmen, wie bei "normalen" Mitarbeitern?
2. Muss der Arzt einen Befreiungsantrag bei der DRV stellen, um in der Ärzteversorgung einzuzahlen?
Vielen Dank
mit freundlichen Grüßen
Hella