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  • 01
    Arzt beschäftigt im SAPV, wie versichert in der Sozialversicherung

    Sehr geehrtes Experten-Team,

    wir haben immer wieder Ärzte beschäftigt, die im Bereich SAPV tätig sind. Dazu habe ich zwei Fragen:

    1. Ist der Beurteilung in den Zweigen der Sozialversicherung so vorzunehmen, wie bei "normalen" Mitarbeitern?

    2. Muss der Arzt einen Befreiungsantrag bei der DRV stellen, um in der Ärzteversorgung einzuzahlen?

    Vielen Dank

    mit freundlichen Grüßen

    Hella

  • 02
    RE: Arzt beschäftigt im SAPV, wie versichert in der Sozialversicherung

    Hallo Hella,

    für beschäftigte Ärzte, die im Bereich der „spezialisierten ambulanten Palliativversorgung“ (SAPV) eingesetzt werden, gelten sozialversicherungsrechtlich die gleichen Grundsätze, wie für andere sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer.

    Beschäftigte Ärzte, die sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen wollen, sind mittlerweile verpflichtet, den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zwingend elektronisch über die jeweilige berufsständische Versorgungseinrichtung zu stellen. Hintergrund für die Umstellung auf ein elektronisches Befreiungsantragsverfahren ist der Wille des Bundesgesetzgebers, mittelfristig alle Verfahren im Bereich der sozialen Sicherung vollständig elektronisch abzubilden.

    Die berufsständischen Versorgungseinrichtungen stellen ihren Mitgliedern ein elektronisches Antragsformular auf ihrer Website und/oder in ihrem Mitgliederportal zur Verfügung. Der Befreiungsantrag ist durch das jeweilige Mitglied elektronisch über die berufsständische Versorgungseinrichtung zu stellen, die das Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen bestätigt und anschließend ausschließlich elektronisch an die Deutsche Rentenversicherung Bund zur Entscheidung weiterleitet. Die Deutsche Rentenversicherung Bund erteilt den Bescheid wie bisher in schriftlicher Form an den Antragsteller.

    Der Bescheid über die Befreiung ist vom Mitarbeiter dem Arbeitgeber vorzulegen. Dieser sollte die Unterlage den Entgeltabrechnungsunterlagen beifügen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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