Ich hätte eine arbeitsrechtliche Frage zur Arbeitszeit bei Verkaufsfahrern 2 Fahrer auf dem LKW wegen Lenkzeiten:
Was genau gehört zur Arbeitszeit? Laut einem Geschäftsführer zählt nur die Zeit des Verkaufs als Arbeitszeit.
Weder da Warten an der Ladestraße, noch das Be- & Entladen, oder die Fahrt zum Tourengebiet sollen erfasst werden. Da sich 2 Fahrer auf dem LKW befinden, wäre der einer ja "nur in Bereitschaft". Ist das wirklich korrekt?