Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin schwanger mit der Zwillinge. Es um eine Risikoschwangerschaft geht . Mein Frauenarzt hat mir am 19.09.2022 ein individuelles beschäftigungsverbot auf jeder Tätigkeiten aufgestellt. Mein befristeter Arbeitvertrag endet nächste Woche . Und mein errechneter Entbindungstermin Termin ist 23.03.2022. Ich war beim Arbeitsamt, dort wurde mir gesagt, da ich arbeitsunfähig und nicht vermittelbar bin, ist die Krankenkasse für mich zuständig. Meine Frage lautet habe ich Anspruch auf Krankengeld? Ich habe finanzielle Sorgen. Danke im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen