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  • 01
    Arbeitsunterbrechung wegen Meisterschule

    Guten Tag,

    ein Mitarbeiter macht über 2 Winter den Meister. Letztes Jahr hatte ich in Datev den Ausfallschlüssel "Unterbrechung wegen Meisterausbildung" eingegeben, hab dann aber Ärger mit der Krankenkasse bekommen, weil ich ihn nicht abgemeldet hatte. Wie viele Woche kann man in diesem Fall eine Arbeitsunterbrechung machen bzw. nach wie vielen Wochen muss die Abmeldung erfolgen?

  • 02
    RE: Arbeitsunterbrechung wegen Meisterschule

    Guten Tag,
     
    eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gilt als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat. Sofern eine Arbeitsunterbrechung „länger als einen (Zeit-)Monat“ andauert, endet die entgeltliche Beschäftigung nach einem Monat, sodass eine Abmeldung mit dem Abgabegrund „34“ zu übermitteln ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Arbeitsunterbrechung wegen Meisterschule

    Danke, der Mitarbeiter hat noch ein paar Resturlaubstage im November, dann fülle ich die restlichen Tage des Novembers mit Arbeitsunterbrechung auf und melde ich ihn dann zum 30.11. ab. Dann ist es auf jeden Fall noch unter einem Monat Unterbrechung. Oder soll ich ihn besser nach dem letzten Urlaubstag direkt abmelden? Was ist denn der Unterschied zwischen Zeitmonat und Kalendermonat?

  • 04
    RE: Arbeitsunterbrechung wegen Meisterschule

    Guten Tag,
     
    die Abmeldung ist einen Monat nach Ende der letzten Entgeltzahlung zu erstellen.
     
    Dieser (Zeit-)Monat beginnt einen Tag nach der letzten Entgeltzahlung. Wird in Ihrem Fall bezahlter Urlaub z.B. bis 28.11.2025 genommen, beginnt die Monatsfrist am 29.11.2025 und endet am 28.12.2025. Endet der bezahlte Urlaub früher, ist die Frist entsprechend zu berechnen.
    Zu diesem Zeitpunkt ist die Abmeldung mit Grund „34“ zu übermitteln.
     
    Ein Kalendermonat ist im Unterschied zum Zeitmonat immer ein voller Kalendermonat, also z.B. 01.01.-31.01..
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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