Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Arbeitsunfall

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wie ist die Kommunikation bei einem Arbeitsunfall zwischen der Krankenkasse und der BG?

    Wir melden den Arbeitsunfall an die BG, die eAu wird über die Krankenkasse gestellt und Krankengeld ebenfalls über die KK. Alles andere läuft dann zwischen KK und BG intern?

  • 02
    RE: Arbeitsunfall

    Hallo HRAbrechnung,
     
    ist ein Arbeitnehmer infolge eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig, erhält er in der Regel zunächst Entgeltfortzahlung für sechs Wochen von seinem Arbeitgeber. Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung wird für Krankenversicherte entweder Krankengeld oder Verletztengeld im Auftrag des Unfallversicherungsträgers gezahlt.
     
    Da die Unfallversicherungsträger grundsätzlich das Verletztengeld nicht selbst berechnen und auszahlen, wurden Verwaltungsvereinbarungen abgeschlossen, im Rahmen derer die Krankenkassen diese Aufgaben auftragsweise generell oder im Einzelfall übernehmen. Das bedeutet, dass für gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte die Krankenkasse das Verletztengeld auftragsweise für den Unfallversicherungsträger berechnet und auszahlt sowie die Meldung über die Höhe der Entgeltersatzleistung an den Rentenversicherungsträger übermittelt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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