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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Arbeitsunfähigkeit & Wartezeit

    Guten Morgen, unser Azubi war in den ersten 4 Wochen seiner Ausbildung einen Tag krank. Er hat aber keine Krankmeldung. Wir zahlen ihm keine Lohnfortzahlung, da uns die Krankenkasse diese im Rahmen der Umlage 1 nicht erstattet. Wie kommt er zu seinem Krankengeld, wenn er keine Krankmeldung hat? Danke

  • 02
    RE: Arbeitsunfähigkeit & Wartezeit

    Guten Tag,

    nach dem Sozialgesetzbuch Fünf haben Versicherte Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht. Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Dieser Anspruch entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
    Nach den Regelungen der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien (AURL) rund um die Attestierung von Arbeitsunfähigkeit ist die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit Voraussetzung für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung und für den Anspruch auf Krankengeld (§ 4 Absatz 2 AURL).  
     
    Ohne eine solche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in diesem Sinne ist ein Krankengeldanspruch – auch in den ersten 4 Wochen der Beschäftigung - nicht realisierbar.

    Wir empfehlen Ihrem Mitarbeiter, seine Krankenkasse direkt zu kontaktieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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