Liebes Expertenteam,
nach Vertragsabschluss erfuhren wir jetzt, dass unser zukünftige Arbeitnehmer schwer erkrankt ist.
Laut Entgeltfortzahlungsgesetz hat der Arbeitnehmer in den ersten Wochen Entgeltersatzleistungen seiner Krankenkasse zu erwarten, jedoch was passiert darüber hinaus wenn der Arbeitnehmer länger als die 4 Wochen arbeitsunfähig bleibt und seine berufliche Tätigkeit nicht wieder aufnehmen kann? Beginnt die Versicherungspflicht nach dem 28 Tag und
ist dann der Arbeitgeber trotzdem in der Pflicht 6 Wochen Lohnfortzahlung zu leisten?
Grüße Christina