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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Arbeitsunfähigkeit mit Unterbrechung

    Hallo!

    Ich habe einen Arbeitnehmer, der war vom 06.10. bis 07.11. krank und gemäß Vorerkrankungsanfrage nochmal für die gleiche Erkrankung vom 10.11. bis 28.11. Der Mitarbeiter hat zusätzlich noch am 27.10. und 10.10. ein paar Stunden gearbeitet. Wann wäre in diesem Fall der erste Tag der Krankengeldzahlung?

    Viele Dank schonmal...

  • 02
    RE: Arbeitsunfähigkeit mit Unterbrechung

    Hallo PersonalMB,

    da sich Ihre Fragestellung letztendlich auf den Anspruch zur Entgeltfortzahlungsdauer bezieht und demzufolge vordergründig das Arbeitsrecht betrifft, bitten wir um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums hierzu nur eine allgemeine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) oder von Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Grundsätzlich gilt:
     
    Der Anspruch auf Krankengeld ruht, solange die betroffene Person beitragspflichtiges Arbeitsentgelt (z. B. Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz) erhält. Erst nach Ablauf der Entgeltfortzahlungsdauer (42 Kalendertage) zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
     
    Wurde innerhalb des betreffenden Arbeitsunfähigkeitszeitraums gearbeitet und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt bezogen, verschiebt sich der Anspruch auf Krankengeld um die Anzahl der Tage.
     
    Diese sind vom Arbeitgeber in der Entgeltbescheinigung zur Berechnung des Krankengeldes anzugeben.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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