Expertenforum - Arbeitsunfähigkeit bei selbst bezahlter OP

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  • 01
    Arbeitsunfähigkeit bei selbst bezahlter OP

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    erfolgt bei einer OP, die von der Krankenkasse nicht bezahlt wird und die der Arbeitnehmer dann selbst bezahlt, trotzdem eine "normale" Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? (mit ggf. auch Krankengeld, wenn die Abwesenheit länger als sechs Wochen andauern sollte).


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Arbeitsunfähigkeit bei selbst bezahlter OP

    Guten Tag,

    grundsätzlich sind Operationen, unabhängig, wer die Kosten trägt, und die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit getrennt voneinander zu betrachten. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung darf vom berechtigten Arzt nur im Falle einer Arbeitsunfähigkeit im Sinne der entsprechenden Definition ausgestellt werden.
     
    Die Definition von Arbeitsunfähigkeit und der entsprechenden Bescheinigung ist in den Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (AU-RL) geregelt. Demnach liegt Arbeitsunfähigkeit vor, wenn Versicherte auf Grund von Krankheit ihre zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen können. Die Attestierung und deren Dauer ist dann im § 5 der AU-RL geregelt, u. a. darf die Attestierung nur auf den dafür vorgesehenen Vordrucken erfolgen.
     
    Im § 3 der AU-RL sind die Ausnahmen beschrieben. So bedingen beispielsweise kosmetische und andere Operationen ohne krankheitsbedingten Hintergrund und ohne Komplikationen keine Arbeitsunfähigkeit nach dieser Vorschrift. In diesen Fällen droht mitunter sogar ein Leistungsausschluss nach § 52 Absatz 2 SGB V (Selbstverschulden).

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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