Hallo liebes Expertenteam,
ein zum 1. Oktober eingestellter Arbeitnehmer hat noch bei seinem alten Arbeitgeber einen Arbeitsunfall erlitten, die Beschäftigung bei uns daraufhin bisher nicht aufgenommen und ist bis mindestens Ende November arbeitsunfähig.
Wir haben drei Fragen zum DEÜV-Meldegrund 10 und der Entgeltfortzahlung:
- Hat der Arbeitnehmer uns gegenüber nach 28 Tagen Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
- Falls ja, für 42 Tage ab dem 29.10. - oder berechnet sich die Anspruchsdauer ab dem Unfalltag oder dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses?
- Zu welchem Zeitpunkt muss die Anmeldung mit Grund 10 erfolgen - zum 01.10., zum 29.10. oder zum tatsächlichen Tag der Arbeitsaufnahme?
Vorab vielen Dank!
Mit vielen Grüßen
Guido Wranik