Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Arbeitsunfähigkeit bei Beginn des Arbeitsverhältnisses

    Hallo liebes Expertenteam,


    ein zum 1. Oktober eingestellter Arbeitnehmer hat noch bei seinem alten Arbeitgeber einen Arbeitsunfall erlitten, die Beschäftigung bei uns daraufhin bisher nicht aufgenommen und ist bis mindestens Ende November arbeitsunfähig.


    Wir haben drei Fragen zum DEÜV-Meldegrund 10 und der Entgeltfortzahlung:

    - Hat der Arbeitnehmer uns gegenüber nach 28 Tagen Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

    - Falls ja, für 42 Tage ab dem 29.10. - oder berechnet sich die Anspruchsdauer ab dem Unfalltag oder dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses?

    - Zu welchem Zeitpunkt muss die Anmeldung mit Grund 10 erfolgen - zum 01.10., zum 29.10. oder zum tatsächlichen Tag der Arbeitsaufnahme?


    Vorab vielen Dank!


    Mit vielen Grüßen

    Guido Wranik

  • 02
    RE: Arbeitsunfähigkeit bei Beginn des Arbeitsverhältnisses

    Sehr geehrter Herr Wranik,
     
    Ihre Frage zur Entgeltfortzahlung betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Kann ein Arbeitnehmer seine neue Beschäftigung wegen Arbeitsunfähigkeit nicht aufnehmen, so wird zunächst kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründet.

    Die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse beginnt nach § 186 Abs. 1 SGB V mit dem Tage des Eintritts in das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis. Sie beginnt insofern grundsätzlich mit dem Tag, zu dem das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis begründet worden ist. Dies ist der Tag, an dem die für die Sozialversicherungspflicht geforderten Voraussetzungen, nämlich das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses gegen Arbeitsentgelt erfüllt werden.
     
    Die DEÜV-Anmeldung mit Grund 10 (Beginn der Beschäftigung) erfolgt somit zum Tag der tatsächlichen Arbeitsaufnahme oder mit der erstmaligen Zahlung von Arbeitsentgelt im Rahmen der Entgeltfortzahlung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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