Expertenforum - Arbeitsunfähigkeit 3 Tage vor WE / WE keine Erkrankung / ab Montag erneute Erkrankung _ ausgewiesen als Folgebescheinigung

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Arbeitsunfähigkeit 3 Tage vor WE / WE keine Erkrankung / ab Montag erneute Erkrankung _ ausgewiesen als Folgebescheinigung

    Sehr geehrte Expertenteam,


    wir haben eine Mitarbeiterin, die vom 06.11.2024 - 08.11.2024 (Mittwoch - Freitag) krank war.

    Für den Samstag und Sonntag hat sie uns keine Meldung gegeben, dass die Erkrankung weiterhin bestand.


    Am 11.11.2024 hat sie sich erneut krank gemeldet. Hier haben wir die Rückmeldung erhalten, dass es sich um eine Folgebescheinigung handelt.


    Wie ist der Zeitraum anzustzen.

    Lediglich der 06.11.2024 - 08.11.2024 oder durchgehend seit dem 06.11.2024.


    Da oftmals die Informationen Seitens der AN nur unzureichend erfolgen, ist der Zusammenhang in vereinzelten Fallkonstellationen nur schwer zu ersehen.


    Wie ist es auch anzusehen, wenn die Mitarbeiter von Mittwoch bis Freitag krank sind - Wochenende nichts - Montag erneut wieder, wiederum lt. Mitarbeiter etwas anderes. Die ersten 3 Tage werden ohne AU akzeptiert. Der Mitarbeiter hätte auch hier erneut die 3 Tage ohne AU in Anspruch genommen, da es lt. seiner Auskunft etwas anderes ist.


    Danke vorab.


    Mit freundlichen Grüßen


    PersobueroSC


     

  • 02
    RE: Arbeitsunfähigkeit 3 Tage vor WE / WE keine Erkrankung / ab Montag erneute Erkrankung _ ausgewiesen als Folgebescheinigung

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Bezüglich der Rückmeldung im Rahmen der von Ihnen angefragten Arbeitsunfähigkeitszeiten erhalten Sie stets die durch den Arzt an die Krankenkasse übermittelten Daten.
    Wenn in Ihrem Fall eine Folgebescheinigung mitgeteilt wurde, so ist auch von einer durchgehenden Arbeitsunfähigkeit auszugehen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Arbeitsunfähigkeit 3 Tage vor WE / WE keine Erkrankung / ab Montag erneute Erkrankung _ ausgewiesen als Folgebescheinigung

    Es wäre somit dann immer das Wochenende mit einzubeziehen, wenn es sich am Montag um eine Folgebescheinigung handelt.


    Wir hatten bereits auch tatsächlich die Fallkonstellation, dass 2 Wochen später eine erneute Krankenmeldung eingereicht wurde, die mit Folgebescheinigung gekennzeichnet war und dem Zeitraum von vor zwei Wochen anzurechnen war.


    Ich gehe davon aus, dass der Arzt dann hier eine Erstbescheinigung wieder ausstellen hätte müssen und man erst durch Anfrage von Vorerkrankung auf diesen Zusammenhang aufmerksam geworden wäre?

  • 04
    RE: Arbeitsunfähigkeit 3 Tage vor WE / WE keine Erkrankung / ab Montag erneute Erkrankung _ ausgewiesen als Folgebescheinigung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Entscheidend ist zunächst, ob der Mitarbeiter am Wochenende hätte arbeiten müssen. Wenn dies der Fall ist, hat er an den Tagen mit Arbeitspflicht unentschuldigt gefehlt. Da aber für den Zeitraum ab Montag erneut eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt, sollten Sie dies mit dem Mitarbeiter klären und gegebenenfalls Gelegenheit geben, das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit auch am Wochenende nachzuweisen.


    Im Übrigen ist es durchaus möglich, dass der Arzt trotz der nicht attestierten Arbeitsunfähigkeit am Wochenende eine Folgebescheinigung ausstellt.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

     

    Themenbereich:
Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.