Sehr geehrte Damen und Herren,
für einen Beschäftigten bekommen wir von der Agentur für Arbeits anlässlich der Weiterbildungsteilnahme einen Arbeitsentgeltzuschuss einschließlich des Arbeigeberanteils erstattet. Müssen wir da Sozialversicherungsrechtlich was beachten?
Vielen Dank für die Rückmeldung.