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  • 01
    Arbeitsentgeltzuschuss für die Weiterbildung - Auswirkungen SV?

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    für einen Beschäftigten bekommen wir von der Agentur für Arbeits anlässlich der Weiterbildungsteilnahme einen Arbeitsentgeltzuschuss einschließlich des Arbeigeberanteils erstattet. Müssen wir da Sozialversicherungsrechtlich was beachten?


    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: Arbeitsentgeltzuschuss für die Weiterbildung - Auswirkungen SV?

    Hallo Personal­_BW,
     
    gestatten Sie zunächst die Anmerkung, dass es für uns nicht nachvollziehbar ist, dass die Agentur für Arbeit bereits einen Arbeitgeberanteil im Rahmen einer Weiterbildungsmaßnahme erstattet hat, die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung  jedoch noch nicht abschließend geklärt ist.
     
    Grundsätzlich ist bei einer Weiterbildungsmaßnahme, die durch die Agentur für Arbeit durchgeführt und finanziert wird, diese zur Meldung verpflichtet. Bei Durchführung einer solchen Maßnahme, informiert die Agentur für Arbeit das beteiligte  Unternehmen über die Melde- und Beitragspflicht. Daher erachten wir es für sinnvoll, zunächst die Agentur für Arbeit zu kontaktieren, um den sozialversicherungsrechtlichen Status der Weiterbildungsmaßnahme zu klären.
     
    Da Weiterbildungsmaßnahmen speziell auf die betreffende Person zugeschnitten sind, können diesbezüglich individuelle Fördermöglichkeiten seitens der Agentur für Arbeit bestehen. Daher empfehlen wir im Zweifelsfall den Sachverhalt durch die zuständige Krankenkasse des Mitarbeiters unter Einreichung der entsprechenden Unterlagen sozialversicherungsrechtlich beurteilen zu lassen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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