Expertenforum

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  • 01
    Arbeitseinsatz während Rufbereitschaft Tvöd

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    muss der Arbeitseinsatz während Rufbereitschaft immer zwingend ausbezahlt werden oder kann dieser in Freizeitausgleich genommen werden. Es gilt der TVöd.


    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: Arbeitseinsatz während Rufbereitschaft Tvöd

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Gemäß § 10 Abs. 3 TVöD (VKA) können die Rufbereitschaftsdienstentgelte auch in „Arbeitszeit umgerechnet“ und auf ein Arbeitszeitkonto gebucht werden. Voraussetzung ist natürlich, dass ein Arbeitszeitkonto im Sinne des § 10 geführt wird und dass die Buchung der Rufbereitschaftsdienstentgelte auf das Arbeitszeitkonto durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung zugelassen wird.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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