Hallo liebes Experten-Team,
ich habe eine Frage zum Thema Unternehmereigenschaft vs. Arbeitnehmereigenschaft:
bei einem Mandant - GmbH - ist die Tochter vom Gesellschafter Geschäftsführer (GGF) angestellt, selbst derzeit auch als Geschäftsführerin (keine Gesellschafterin). Die Dame soll das Unternehmen demnächst übernehmen. Dafür wird folgende Konstellation kreiert:
Die Tochter gründet alleine eine Holding und wird GGF zu 100%; die Holding wird die GmbH kaufen, in der sie derzeit als Arbeitnehmerin angestellt ist. Diese Anstellung wird weitergeführt.
In der Holding gibt es keinerlei Vergütung, die über eine Gehaltsabrechnung abgebildet wird.
Frage:
Kann diese Dame, ab dem Zeitpunkt der Übernahme der GmbH durch die Holding, weiterhin als Arbeitnehmerin (Geschäftsführerin) bei der GmbH geführt werden - derzeit PGS 101 u. BGS 0110 - oder verliert sie diese Eigenschaft und wird als Unternehmerin gesehen? Die Gesellschafterin der GmbH ist die Holding, nicht sie direkt.
Herzlichen Dank im voraus für die Expertise.
Viele Grüße