Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten eine Arbeitnehmerin einstellen, die bei uns in Deutschland arbeitet, aber in der Schweiz arbeitet. In der Sozialversicherung wird sie nach dem deutschen Sozialversicherungsrecht abgerechnet. Wie sieht es bei der Steuer aus? Muss sie uns eine Bescheinigung bringen, dass Sie Grenzgängerin ist und der Lohn nach dem deutschen Lohnsteuerrecht versteuert wird? Vielen Dank für die Rückmeldung.