Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe hier einen tschechischen Arbeitnehmer, der bei einer deutschen Firma beschäftigt werden soll.
In Tschechien ist er zum einen selbständig beschäftigt zum anderen bei einem tschechischen Unternehmen angestellt und von dort zum Arbeiten nach Deutschland entsendet.
Heißt er arbeitet bereits in Deutschland über eine Entsendung und soll unabhängig davon in einer anderen deutschen Firma angestellt werden.
Der Mitarbeiter hat mir die A1 Bescheinigung vorgelegt, weil er seiner Ausage nach in Deutschland nicht versicherungspflichtig ist, allerdings habe ich ja hier keinen Entsendungsfall, meiner Meinung nach ist dieser Mitarbeiter sv pflichtig mit Beitragsgruppenschlüssel 1111 zu beschäftigen und bei einer deutschen Krankenkasse zu anzumelden.
Der Hauptwohnsitz liegt in Tschechien und ein Zweitwohnsitz ist in Deutschland angemeldet.
Sehe ich das richtig ?
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Strohmaier