Sehr geehrtes AOK Experten-Team,
folgender Sachverhalt.
Ein Arbeitnehmer hat zwei Arbeitsverhältnisse und erleidet bei dem zweiten Arbeitgeber einen Arbeitsunfall.
Frage
Muss der erste Arbeitgeber für die Zeit der Krankschreibung des Arbeitnehmers den Lohn für 6 Wochen wie üblich weiterzahlen oder ist für die Lohnfortzahlung allein der Arbeitgeber zuständig, bei dem der Arbeitsunfall stattgefunden hat?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Bittner