Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Arbeitnehmer, der regelmäßig zur Dialyse muss

    Guten Tag,


    ein Arbeitgeber hat sich mit der folgenden Frage an mich im Steuerbüro gewandt, auf die ich per se auch nicht direkt antworten kann. Es geht um Folgendes:


    Wie geht man mit einem Arneitnehmer um, der regelmäßig zur Dialyse gehen muss und infolgedessen an diesen Tagen nicht arbeitsfähig ist. Wird er dann krankgeschrieben und bekommt dann irgendwann (nach Ablauf von 42 Dialysetagen, ggfs. unter Anrechnung von Vorerkrankunsgzeiten) für diese Tage etappenweise Krankengeld oder was für Möglichkeiten bestehen in so einem Fall ? Oder arbeitet man dann nur Teilzeit, an den Tagen, an denen keinen Dialyse stattfindet.


     

  • 02
    RE: Arbeitnehmer, der regelmäßig zur Dialyse muss

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Gemäß § 2 Abs. 10 der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien besteht für eine Dialysebehandlung einschließlich der Anfahrtszeit und nachfolgenden Ruhezeit Arbeitsunfähigkeit, wenn die Dialyse nur während der Arbeitszeit durchgeführt werden kann.


    Das heißt, der Arbeitgeber ist zunächst zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Ist der Entgeltfortzahlungszeitraum ausgeschöpft, zahlt die Krankenkasse Krankengeld.


    Ob das Arbeitsverhältnis in ein Teilzeitarbeitsverhältnis umgewandelt werden sollte, muss vor dem Hintergrund der individuellen Situation des betroffenen Arbeitnehmers entschieden werden.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.