Sehr geehrte Damen und Herren,
Vom Rentenversicherungsträger wurden wir als Arbeitgeber informiert, dass bei einem Beschäftigten in 2020-2022 Sozialversicherungsbeiträge in falscher Höhe gezahlt worden wären. Aus der Aufschlüsselung geht hervor, dass sich das Entgelt beim anderen Arbeitgeber rückwirkend für diese Jahre geändert hat. Da die Entgelt über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, führt dies dazu, dass die SV-Beiträge, die bisher zwar korrekt von uns abgerechnet wurden, nun für diesen Zeitraum zu ändern und korrigieren sind. Weshalb der andere Arbeitgeber das Entgelt geändert hat, ist uns nicht bekannt. Zwar ist für uns kein Verschulden des Beschäftigten erkennbar, jedoch ist ein Verschulden von uns als Arbeitgeber auch auszuschließen, da die Verbeitragung korrekt erfolgte und nur aufgrund der jetzt rückwirkenden Entgeltänderung des anderen Arbeitgebers zu korrigieren sind. Könnten Sie mir bitte mitteilen, wer nach Ihrer Einschätzung die Nachzahlung der Arbeitnehmer-Beiträge trägt (Arbeitnehmer oder Arbeitgeber)?
Vielen Dank.