Liebes AOK Expertenteam,
mir liegt für die Berechnung des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung für unseren Beschäftigten eine Bescheinigung nach § 257 SGB V vor. Versicherungsnehmer ist jedoch die Ehegattin. Der Beschäftigte selbst ist als Versicherter in der Bescheinigung mit seinem Anteil am KV-Beitrag mit aufgeführt. Weiterhin sind auch seine Kinder in der Bescheinigung der Ehegattin mit dem jeweiligen KV-Beitrag enthalten. Nun meine Fragen:
1. Versicherungsnehmerin ist die Ehefrau; kann der Beitrag unseres Beschäftigten als Versicherter für die Zuschussberechnung mit verwendet werden?
2. Kann der Beitrag für die Kinder unseres Beschäftigten, welche auch über die Versicherung der Ehefrau mitversichert sind, für die Zuschussberechnung unseres Beschäftigten mit verwendet werden?
3. Kann bei den in der Bescheinigung nach § 257 SGB V aufgeführten Kinder, eines ist minderjährig und das andere ist 23 Jahre alt, davon ausgegangen werden, dass diese für die Zuschussberechnung i. S. von 2.) ohne weitere Prüfung berücksichtigt werden können oder muss im Sinne von § 10 SGB V fiktiv geprüft werden, ob diese bei einer unterstellten Versicherungspflicht des Beschäftigten familienversichert wären.
Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen