Expertenforum - Arbeitgeberzuschuss zur privaten ausländischen Krankenversicherung ab Beginn der ATZ-Freistellungsphase

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  • 01
    Arbeitgeberzuschuss zur privaten ausländischen Krankenversicherung ab Beginn der ATZ-Freistellungsphase

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    unser Mitarbeiter ist mit Beginn der Altersteilzeit Freistellungsphase in die Schweiz umgezogen.


    Dieser ist privat krankenversichert und hat uns nun erstmalig eine Bescheinigung einer schweizer Krankenversicherung (Helsana) vorgelegt, mit der Bitte um weitere Bezuschussung durch den Arbeitgeber. Für das Vorjahr 2024 wurde der AG-Zuschuss steuer- und beitragsfrei auf Grundlage der damals vorgelegten Bescheinigung eines deutschen privaten KV-Instituts geleistet. Eine Bescheinigung nach §257 SGB V wurde nicht eingereicht. Stattdessen wurde uns eine Bescheinigung des schweizer KV-Instituts über die abgeführten Beiträge vorgelegt.

    Können wir den AG-Zuschuss zur schweizer KV weiterhin steuerfrei gewähren?

    Sind die geleisteten AG-Zuschüsse für das Jahr 2024 steuerpflichtig zu korrigieren?


    Vielen Dank.

     

  • 02
    RE: Arbeitgeberzuschuss zur privaten ausländischen Krankenversicherung ab Beginn der ATZ-Freistellungsphase

    Sehr geehrter Fragesteller,


    gemäß § 257 Abs. 4 SGB V bliebe der Anspruch auf Arbeitgeber-Zuschuss zu den Beiträgen für eine private Krankenversicherung auch während der Ruhestandsphase erhalten. Allerdings setzt die Norm in Abs. 2a Voraussetzungen für die Beitragspflicht, die bei ausländischer Versicherung voraussichtlich nicht erfüllt werden. Vermutlich besteht also 2025 (und bestand 2024 bei bereits damaliger Versicherung über ein Schweizer Unternehmen) keine Arbeitgeberpflicht zur Beitrags-Bezuschussung. Falls insoweit Unsicherheiten bestehen, empfehlen wir Rückfrage bei den Fachexperten Sozialversicherung.


    Fehlende Verpflichtung des Arbeitgebers zum Beitragszuschuss unterstellt, ist die steuerfreie Zuschussleistung durch den Arbeitgeber gemäß § 3 Nr. 62 EStG nicht möglich. Wenn derartige Zahlungen (auch) 2025 erfolgen, wären sie also der Lohnsteuer zu unterwerfen. (Vorrangig zu prüfen bleibt allerdings nach der Sachverhalts-Schilderung, ob überhaupt Steuerpflicht in Deutschland besteht.)


    Für das Jahr 2024 ist zu differenzieren: Wurde die Lohnsteuerbescheinigung 2024 durch den Arbeitgeber bereits übermittelt, ist keine Korrektur mehr vorzunehmen, sondern der Vorgang dem Betriebsstätten-Finanzamt unverzüglich anzuzeigen (§ 41c Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG). Ansonsten (bis zur Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung 2024) muss die Korrektur erfolgen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 03
    RE: Arbeitgeberzuschuss zur privaten ausländischen Krankenversicherung ab Beginn der ATZ-Freistellungsphase

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    vielen Dank für Ihre erste steuerrechtliche Beurteilung.


    Die Experten aus dem Bereich Arbeitsrecht haben uns folgende Stellungnahme mitgeteilt:

    www.aok.de/fk/plus/tools/weitere-inhalte/expertenforum/discussion/controller/show/thread/arbeitgeberzuschuss-zur-privaten-auslaendischen-krankenversicherung-ab-beginn-der-atz-freistellungsphase/


    Von: Fachexperte für Arbeitsrecht am 28.01.2025

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Frage.

    Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil aus 2014 (Urteil vom 27. Mai 2014, B 5 RE 8/14 R) entschieden, dass der Beitragszuschuss auch für ein Versicherungsverhältnis in der Schweiz zu zahlen ist, wenn das Krankenversicherungsunternehmen, dass die Versicherung durchführt, der Aufsicht der staatlichen Behörden unterliegt. Bei der schweizerischen obligatorischen Kranken- und Pflegeversicherung ist dies der Fall.

    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht


    Da es sich bei der Schweizer Krankenversicherung Helsana um eine obligatorische Versicherung handelt, besteht für uns als Arbeitgeber die Verpflichtung zur weiteren Bezuschussung.


    Besteht in diesem Fall die Verpflichtung den bereits geleisteten AG-Zuschuss aus 2024 nachträglich zu versteuern, sofern die Lohnsteuerbescheinigung 2024 noch nicht abgegeben wurde oder ist dieser aufgrund der Verpflichtung der weiteren Beitragsbezuschussung weiterhin steuerfrei?


    Vielen Dank.


     

  • 04
    RE: Arbeitgeberzuschuss zur privaten ausländischen Krankenversicherung ab Beginn der ATZ-Freistellungsphase

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für die Nachfrage.


    Bei der Schweizerischen Helsana-Gruppe handelt es sich um ein privates Versicherungsunternehmen. Deshalb ist für die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 62 EStG in Verbindung mit § 257 Abs. 2 und 2a SGB V entscheidend, ob die in Abs. 2a genannten Voraussetzungen durch das konkrete Versicherungsunternehmen aus der Helsana-Gruppe erfüllt werden.


    Wenn arbeitgeberseits dies nicht sicher beurteilt werden kann, empfiehlt sich die Lohnsteuer-Anrufungsauskunft nach § 42e EStG beim Betriebsstätten-Finanzamt.


    Bei Einordnung als steuerfreie Zahlung (Zuschusspflicht des Arbeitgebers) wird 2024 keine Korrektur benötigt. Anderenfalls (bei fehlender Zuschusspflicht und deshalb fehlender Steuerfreiheit der Beträge) ist bis zur Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung 2024 die Korrektur geschuldet; danach wäre eine Korrektur nicht mehr möglich und zwingend das Betriebstätten-Finanzamt unverzüglich über den Sachverhalt zu informieren.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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