Guten Tag,
ein beschäftigter Rentner (Vollrente nach Vollendung der Regelaltersgrenze) erhält von der Rentenversicherung einen Zuschuss zur pKV gem. §106 SGB VI. Der Rentenbescheid mit dem Zuschuss zur pKV von der Dt.RV liegt mir vor. Gemäß §257 SGB V hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zuschuss zur pKV und pPV auf sein Gehalt, das er neben der Rente bezieht.
Meine Frage: muss der Zuschuss, den der Arbeitnehmer von der Dt.RV für seine pKV erhält, bei dem Zuschuss vom Arbeitgeber angerechnet werden? Wenn nicht, würde in meinem Fall der Arbeitnehmer insgesamt (AG + DtRV) mehr als 50% Beitragszuschuss zur pKV erhalten, und damit bessergestellt als normale Arbeitnehmer.
Vielen Dank im Voraus.