Sehr geehrtes Expertenteam,
um den Arbeitgeberzuschuss bei privat versicherten Beschäftigten zahlen zu können, ist zwingend eine Bescheinigung des Versicherungsträgers mit der Bestätigung der o.g. Paragrafen vorzulegen.
Aufgrund dessen ermitteln wir die Höhe des Arbeitgeberzuschusses. Daneben werden auf den Bescheinigungen Angehörige mit angedruckt.
Damit für ein Angehöriger auch ein Zuschuss bezahlt werden kann, sind bestimmte Voraussetzungen notwendig:
-Angehöriger muss auch privat versichert sein
-keine hauptberufliche Selbständigkeit
-kein Einkommen über 535 Euro oder bei Minijob 556 Euro
-Anspruch auf kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen KV.
Sind das Voraussetzungen die wir eigenständig prüfen müssen oder können wir uns allein auf die
Angehörigen auf der Bescheinigung zum Erlangen des Arbeitgeberzuschusses nach § 257/§61 SGB stützen? Können hier Angehörige aufgelistet sein, für die kein Zuschuss gezahlt werden darf?
Wenn nicht, gibt es noch weitere Punkte auf die wir achten müssen oder wo finden wir die gesetzlichen Grundlagen hierzu?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Stephanie