Expertenforum - Arbeitgeberzuschuss Gehaltsumwandlung Jobrad

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  • 01
    Arbeitgeberzuschuss Gehaltsumwandlung Jobrad

    Liebes Team,

    meine Frage betritt SV- und Steuerrecht.

    Ein Mandant von uns möchte Jobräder über Gehaltsumwandlung anbieten. Er würde auch einen Arbeitgeberzuschuss leisten.

    Ich habe nun den Hinweis bekommen, dass hinsichtlich des Arbeitgeberzuschusses vorab die steuerrechtliche Behandlung und sozialversicherungsrechtliche Behandlung mit der zuständigen Krankenkasse und dem zuständigen Finanzamt geklärt werden muss. Das verstehe ich nicht. Wo liegt hier die individuelle Handhabe bzw was muss hier vorab geklärt werden?

    Vielen Dank und herzliche Grüße

    Susanne Springer

  • 02
    RE: Arbeitgeberzuschuss Gehaltsumwandlung Jobrad

    Hallo Frau Springer,
     
    Arbeitgeber haben die Möglichkeit, mit ihren Beschäftigten eine Entgeltumwandlung zugunsten eines Jobrads (E-Bike) zu vereinbaren.
     
    Zu diesem Zweck schließt der Arbeitgeber einen Leasingvertrag über das E-Bike ab und behält die monatliche Leasingrate (inklusive Versicherungsprämie für das Fahrrad) vom monatlichen Bruttoverdienst des Arbeitnehmers ein.
     
    Eine Gehaltsumwandlung zugunsten eines geleasten E-Bikes mindert – sofern es arbeitsrechtlich zulässig ist - das sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt des Arbeitnehmers, so dass in solchen Fällen das um die Entgeltumwandlung verminderte Arbeitsentgelt der Beitragspflicht unterliegt. Dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt hinzuzurechnen ist wiederrum der geldwerte Vorteil, der sich aus der Nutzung des E-Bikes ergibt.
     
    Sofern der Arbeitgeber zusätzlich einen Zuschuss zur Leasingrate leistet, ist dieser ebenfalls dem beitragspflichtigen Entgelt hinzuzurechnen.
     
    Welche steuerrechtlichen Auswirkungen die Entgeltumwandlung eines Jobrads und deren Bezuschussung durch den Arbeitgeber hat, sollte mit dem zuständigen Finanzamt direkt geklärt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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