Liebes Team,
meine Frage betritt SV- und Steuerrecht.
Ein Mandant von uns möchte Jobräder über Gehaltsumwandlung anbieten. Er würde auch einen Arbeitgeberzuschuss leisten.
Ich habe nun den Hinweis bekommen, dass hinsichtlich des Arbeitgeberzuschusses vorab die steuerrechtliche Behandlung und sozialversicherungsrechtliche Behandlung mit der zuständigen Krankenkasse und dem zuständigen Finanzamt geklärt werden muss. Das verstehe ich nicht. Wo liegt hier die individuelle Handhabe bzw was muss hier vorab geklärt werden?
Vielen Dank und herzliche Grüße
Susanne Springer